Das hängt von Ihrer Betriebsgenehmigung ab.
Bei einer generischen Betriebsgenehmigung (d.h. ortsungebunden) haben Sie das Privileg, selbstständig neue Fluggebiete zu analysieren und zu genehmigen. Dafür müssen entsprechende Verfahren und Fluggebiet Kriterien definiert sein und diese von der zuständigen Behörde zuvor genehmigt werden.
Bei einer ortsgebundenen Betriebsgenehmigung müssen neue Fluggebiete durch die zuständige Behörde genehmigt werden.