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Betriebsgenehmigung für einen Drohnenbetrieb in der speziellen Kategorie gemäß DVO (EU) 2019/947

Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um eine Betriebsgenehmigung für eine Drohne aus der speziellen Kategorie zu erhalten.

Drohnenflug nach Betriebsgenehmigung

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die ferngesteuert oder autonom fliegen können.

Sie werden immer beliebter für verschiedene Zwecke, wie zum Beispiel Film, Vermessung, Inspektion oder Überwachung. Doch nicht jeder darf einfach so eine Drohne in die Luft schicken. Es gibt bestimmte Regeln und Vorschriften, die Sie beachten müssen, um sicher und legal mit einer Drohne zu fliegen.

Die spezielle Kategorie umfasst alle Drohnen-Flüge, die ein erhöhtes Risiko für andere Personen oder für den Luftverkehr darstellen. Dazu gehören zum Beispiel Flüge über Menschenansammlungen, in kontrollierten Lufträumen oder mit schweren Drohnen.

Was ist eine Betriebsgenehmigung für eine Drohne?

Eine Betriebsgenehmigung bzw. Betriebserlaubnis für eine Drohne ist eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde, die Ihnen erlaubt, einen Betrieb mit einer Drohne unter bestimmten Bedingungen und Anforderungen durchzuführen.

Wann brauche ich eine Betriebsgenehmigung für eine Drohne?

Sie brauchen eine Betriebsgenehmigung, wenn Ihr Flug nicht in die offene oder die zertifizierte Kategorie gemäß DVO(EU) 2019/947 fällt.

Drohne der speziellen Kategorie im Flug

Welche Drohnen-Kategorien gibt es?

Es gibt gemäß DVO (EU) 2019/947 drei Drohnen-Kategorien: die offene, die spezielle und die zertifizierte Kategorie. Sie unterscheiden sich nach dem Risiko des Fluges, der Größe der Drohne und dem Grad der Regulierung.

Offene Kategorie: Flüge mit geringem Risiko

Die offene Kategorie umfasst Flüge mit geringem Risiko, die keine Genehmigung benötigen.

Dazu gehören zum Beispiel Flüge mit leichten Drohnen (bis 25 kg) in Sichtweite des Piloten und außerhalb von Flugverbotszonen. Die Drohnen müssen jedoch eine Drohnen-Klasse haben, die je nach Gewicht, Geschwindigkeit und Sicherheitsmerkmalen von C0 bis C4 reicht. Die Drohnen-Klasse ist auf einem CE-Kennzeichen an der Drohne angebracht.

Außerdem müssen die Piloten einen Online-Test absolvieren und eine Registrierungsnummer erhalten, die sie an der Drohne anbringen müssen.

Spezielle Kategorie: Flüge mit mittlerem Risiko oder besonderen Anforderungen

Die spezielle Kategorie liegt zwischen diesen beiden Kategorien und umfasst alle Flüge, die ein mittleres Risiko haben oder besondere Anforderungen erfüllen müssen.

Dazu gehören zum Beispiel Flüge mit zertifizierten Drohnen der Klasse C5 oder C6 (bis 25 kg), Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten oder Flüge mit kommerziellem Zweck. Die Drohnen müssen eine Zulassung oder eine Kennzeichnung haben, die ihre Identität und Herkunft angibt. Die Piloten müssen einen Drohnenführerschein haben, der ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für den Flug bestätigt.

Die Betreiber müssen eine Betriebsgenehmigung haben, die ihre Erlaubnis für den Flug enthält.

Zertifizierte Kategorie: Flüge mit hohem Risiko

Die zertifizierte Kategorie umfasst Flüge mit hohem Risiko, die eine Zertifizierung der Drohne, des Piloten und des Betreibers erfordern.

Dazu gehören zum Beispiel Flüge mit großen oder gefährlichen Drohnen (über 25 kg) oder Flüge mit Personenbeförderung. Die Drohnen müssen eine Lufttüchtigkeitsbescheinigung haben, die ihre Eignung für den Flug bestätigt. Die Piloten müssen eine Lizenz haben, die ihre Qualifikation für den Flug nachweist.

Die Betreiber müssen eine Betriebsgenehmigung haben, die ihre Verantwortung für den Flug belegt.

Drohnenbetreiber und Drohne in landschaft

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Betriebsgenehmigung für meine Drohne zu erhalten?

Um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, welche Art von Flug Sie durchführen möchten. Sie können entweder

  • ein europäisches Standardszenario (EU-STS),
  • eine vordefinierte Risikobewertung (PDRA) oder
  • eine eigene Risikobewertung (SORA) nutzen.

Ein STS ist ein vorgefertigtes Szenario, das von der EASA oder einer nationalen Behörde genehmigt wurde. Es beschreibt die Bedingungen und Anforderungen für einen bestimmten Typ von Drohnenflug. Sie müssen sich an das STS halten und eine Erklärung bei der zuständigen Behörde abgeben.

Betreiber erhalten durch die Erklärung automatische eine Genehmigung für den Betrieb

Eine PDRA ist eine Risikobewertung, die von der EASA oder einer anderen Organisation erstellt wurde. Sie bewertet das Risiko eines bestimmten Typs von Drohnenflug und gibt Empfehlungen für die erforderlichen Maßnahmen. Sie müssen sich an die PDRA halten.

Eine SORA ist eine Risikobewertung, die Sie selbst durchführen müssen. Sie müssen das Risiko Ihres geplanten Drohnenflugs analysieren und die geeigneten Maßnahmen festlegen. Diese Variante ist derzeit die mit Abstand häufigst gewählte Vorgehensweise, da Sie die größte Flexibilität für potentielle Betriebserweiterungen mit sich bringt.

Welche Möglichkeit Sie letztlich nutzen sollten, hängt von Ihrem konkreten Drohnenflug ab. Sie müssen dabei Faktoren wie die Größe und das Gewicht Ihrer Drohne, den Ort und die Dauer Ihres Fluges, die Anzahl und den Abstand der Personen am Boden und in der Luft, die Art der Operation (z.B. Sicht- oder Nichtsichtflug) und den Zweck Ihres Fluges (z.B. kommerziell oder privat) berücksichtigen.

Tipp:

Wenn Sie nach einer einfachen Methode suchen, um die erforderlichen Dokumente für eine Betriebsgenehmigung zu erstellen, empfehlen wir unsere Rundum-Software-Lösung für Drohneneinsätze.

Wie muss ich vorgehen, um eine Betriebsgenehmigung unter Verwendung der SORA zu erlangen?

Schritt 1: Strategische Vorbereitung

Bevor damit begonnen wird, Informationen zu sammeln und Verfahren zu beschreiben, sollte der Antragsteller ein vorläufiges Betriebskonzept skizzieren. Diese frühzeitige Planung stellt sicher, dass alle verfügbaren Optionen effektiv erkundet und der am besten geeignete Ansatz für die spezifischen Anforderungen ausgewählt werden kann. Wesentliche Überlegungen für diesen ersten Plan sind:

  • Der beabsichtigte Flugort bzw. die Flugorte
  • Die maximale Betriebshöhe und Geschwindigkeit
  • Der Flugmodus: entweder Sichtverbindung (VLOS) oder jenseits der Sichtverbindung (BVLOS).
  • Die Art des unbemannten Flugzeugsystems (UAS), das verwendet werden soll
  • Umweltbeschränkungen (Tageszeit, Wetter)

Schritt 2: Risikobewertung und Anforderungssondierung

Im nächsten Schritt bewertet der Antragsteller das Risiko für den beabsichtigten Betrieb und sondiert die entsprechenden Anforderungen. Es empfiehlt sich eine offizielle SORA Vorlage zu verwenden und die erforderlichen Schritte nacheinander zu befolgen.

Schritt 3: Dialog mit der Behörde vor Datensammlung

Um mögliche Fehler zu vermeiden und ein optimales Ergebnis sicherzustellen, ist es bewährte Praxis, dass sich der Antragsteller vor dem Beginn der Datensammlung und der Verfahrensbeschreibung mit der zuständigen Behörde austauscht.

In diesem Dialog teilt der Betreiber sein vorläufiges Betriebskonzept, die Angaben in der Risikobewertung (SORA) und die SAIL-Klassifikation mit. Anschließend gibt die zuständige Behörde Feedback zur Übereinstimmung der Risikobewertung mit dem Betriebskonzept und überprüft die korrekte Anwendung der SORA-Schritte.

Damit kann vermieden werden, dass der Antragsteller einen unpassenden Weg einschlägt und Ressourcen verschwendet.

Schritt 4: Identifizierung spezifischer Anforderungen

Sobald die Risikobewertung validiert wurde und der Antragsteller eine Bestätigung von der zuständigen Behörde erhalten hat, besteht der nächste Schritt darin, die spezifischen Anforderungen zu identifizieren, die aus dieser Risikobewertung resultieren.

Schritt 5: Datensammlung, Verfahrensbeschreibung und Umsetzung

Danach müssen die relevanten Informationen zusammengetragen, die Verfahren beschrieben und umgesetzt werden. Der Antragsteller muss sicherstellen, dass alle Integritäts- und entsprechenden Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Schritt 6: Überprüfung vor der Antragstellung

Sobald alle Verfahren beschrieben sind und die Nachweise vorliegen, sollte der Antragsteller mithilfe des Comprehensive Safety Portfolio alle Anforderungen und Details vor der offiziellen Antragstellung überprüfen.

Dies geschieht am besten durch die Eintragung der entsprechenden Verweise in dem Portfolio. Gleichzeitig dient das Dokument als Referenzliste für die zuständige Behörde, um die Überprüfung der Antragsunterlagen des Antragstellers zu beschleunigen.

Schritt 7: Antragsprüfung durch die Behörde

Die zuständige Behörde überprüft den Antrag gemäß den aus der Risikobewertung und der jeweiligen SAIL resultierenden Bestimmungen.

In diesem Prozess wird die Umsetzung aller technischen und operativen Anforderungen anhand der Beschreibungen im Betriebshandbuch überprüft. Die zuständige Behörde hat die Möglichkeit, Änderungen an den Dokumenten anzufordern oder bei Bedarf zusätzliche unterstützende Dokumente zu verlangen.

Oft handelt es sich dabei um einen iterativen Prozess, bei dem die zuständige Behörde zusätzliche Anforderungen stellt und der Antragsteller seine Dokumente anpasst, bis alle Anforderungen erfüllt sind.

Schritt 8: Empfehlungen und Dialog für offene Punkte

Damit der Antragsteller die zusätzlichen Anforderungen effektiv angehen kann, sollte die zuständige Behörde auch Empfehlungen geben, wie der Antragsteller offene Punkte schließen kann.

Tipp:

Um Ihre Betriebsgenehmigung zu erhalten, bieten wir ein Servicepaket zum Festpreis an. Mehr Details zu diesem Paket finden Sie unter unseren Services.

Betriebsgenehmigung SORA - Vorgehen
Abbildung 1 veranschaulicht den oben beschriebenen Prozess grafisch und dient somit als zusätzliche Darstellung des allgemeinen Ablaufs.

Kann ich auch direkt eine generische, d.h. eine ortsungebundene Betriebsgenehmigung erlangen?

Um eine Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) zu erhalten, gibt es zwei Arten von Genehmigungen: generische und präzise Betriebsgenehmigungen.

Eine „generische“ Betriebsgenehmigung gilt für eine unbestimmte Anzahl von Flügen unter allgemein definierten Rahmenbedingungen während ihrer Gültigkeitsdauer. Sie enthält keine genauen Standorte, sondern Bedingungen wie Bevölkerungsdichte und Luftraumklasse.

Die Kriterien für die Erteilung einer „generischen“ Betriebsgenehmigung umfassen in der Regel klare und leicht überprüfbare Beschränkungen, leicht umsetzbare strategische Minderungsmaßnahmen und die Fähigkeit des Betreibers, örtliche Gegebenheiten zu bewerten.

Bei komplexen Einsätzen kann die zuständige Behörde vorübergehende Standortbeschränkungen festlegen, die nach Überprüfung aufgehoben werden können.

Die Einhaltung dieser Kriterien ist entscheidend für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung, sei es generisch oder präzise.

Welche Kosten sind mit der Beantragung einer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie verbunden?

Die Kosten für die Betriebsgenehmigung in dieser speziellen Flugkategorie setzen sich aus zwei Kostenblöcken zusammen:

  • erstens die Zeit und Aufwendungen für die Erstellung der erforderlichen Betriebsunterlagen und
  • zweitens die Gebühren für die Genehmigung selbst, die von der entsprechenden Luftfahrtbehörde erhoben werden.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Betriebsunterlagen eigenständig zu erstellen, entstehen Ihnen in erster Linie Zeitaufwendungen.

Falls Sie hingegen einen Dienstleister beauftragen, der die Erstellung der Unterlagen für Sie übernimmt und Sie durch den Antragsprozess begleitet, variieren die Kosten stark, abhängig von Umfang und Komplexität.

In der Regel belaufen sich die Kosten für die Erstellung der Betriebsunterlagen für einen SAIL II VLOS-Betrieb mit einem UAS auf einen Betrag zwischen 3.500 und 4.500 €.

Zusätzlich muss mit 100 – 500 € Gebühr für die Bearbeitung des Antrags durch die Luftfahrtbehörde gerechnet werden.

Wie werden die Gebühren berechnet?

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Luftfahrtangelegenheiten (GebO Luft) berechnet.

Die GebO Luft ist eine Verordnung, die die Höhe und die Erhebung von Gebühren für luftrechtliche Verwaltungsakte regelt.

Drohneneinsatz in Industriegebiet

Wie lange dauert es von der Erstellung bis zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung?

Die Gesamtdauer dieses Prozesses hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:

  • erstens von der Zeit, die für die Erstellung der Betriebsunterlagen benötigt wird, und
  • zweitens von der Bearbeitungszeit seitens der zuständigen Behörde.

Die Zeitspanne für die Erstellung der Betriebsunterlagen kann variieren und reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.

Diese Zeitspanne ist im Wesentlichen von Erfahrung und Umfang des geplanten Betriebs abhängig. Generell gilt, dass mit zunehmendem Betriebsrisiko (SAIL) der Umfang der erforderlichen Unterlagen steigt, was wiederum die Erstellungszeit beeinflusst. Als Richtwert für einen SAIL II VLOS Betrieb mit einem UAS kann man von einer Dauer von 2-4 Wochen ausgehen, wenn erfahrene Personen daran arbeiten.

Die Bearbeitungszeit seitens der Behörde richtet sich ebenfalls nach der Komplexität des geplanten Betriebs. In der Regel sollte die Zeit bis zu einem ersten Feedback für einen SAIL II VLOS Betrieb 30 Tage nicht überschreiten.

Wie lange ist eine Betriebsgenehmigung gültig?

Die Gültigkeit einer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie hängt von der Art des Betriebs und dem Inhalt der Genehmigung ab. Die Gültigkeit liegt in der Regel zwischen 1-2 Jahren.

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit sollte ein Antrag auf Verlängerung bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Wo ist meine Betriebsgenehmigung gültig?

Die operative Genehmigung ist in allen EASA-Mitgliedstaaten gültig für alle Flüge, die innerhalb der in der Genehmigung definierten Beschränkungen und Dauer durchgeführt werden. Die zuständige nationale Luftfahrtbehörde (NAA) kann jedoch eine zeitliche Begrenzung und/oder eine Beschränkung der Anzahl von Flügen auferlegen.

Für den Betrieb in einem anderen Staat als dem des Ursprungslandes (gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/947) muss ein Antrag für grenzüberschreitenden Betrieb bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

 

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