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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dronesolut.

René Wagner
Radduscher Weg 11a
12527 Berlin

und deren Kooperationspartnern

im Folgenden als der Auftragnehmer bezeichnet.

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von dem Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Dienstleistungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Dienstleistungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Der Auftragnehmer wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber selbst.

3. Stornierungsmöglichkeit des Kunden

Eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit des geschlossenen Vertrages ist nicht vorgesehen. Möchte der Kunde dennoch von einer Vertragsausführung Abstand nehmen, ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Aufwandspauschale nach den folgenden Grundsätzen zu berechnen:

  • Bei einer Stornierung des Kunden spätestens vier Wochen oder mehr vor dem Datum der Vertragserfüllung werden 90 % der Gesamtvergütung (netto) erstattet bzw. nicht berechnet.
  • Bei einer Stornierung des Kunden spätestens zwei Wochen vor dem Datum der Vertragserfüllung werden 30 % der Gesamtvergütung (netto) erstattet bzw. nicht berechnet.
  • Bei einer Stornierung des Kunden innerhalb von zwei Wochen vor dem Datum der Vertragserfüllung ist eine (Teil-) Erstattung der Gesamtvergütung ausgeschlossen.

4. Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Dienstleistungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

5. Sicherung der Unabhängigkeit

5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Präsentationen, Formulare, Checklisten, Abbildungen, Betriebsverfahren, Betriebshandbücher, Berechnungen, etc.) verbleiben bei dem Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk bzw. die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6.3 Der Auftragnehmer verzichtet nicht auf das Recht zur Namensnennung in § 13 UrhG.

7. Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit der Maßgabe, dass Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach 12 Monaten verjähren.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmern Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

9.6. Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm gelieferter Daten dem geltenden Recht, berechtigten Interessen Dritter nicht entgegenstehen bzw. widersprechen, insbesondere nicht dem Datenschutzgesetz, dem Urheberrecht, dem Marken- Kennzeichenrecht in seiner geltenden Fassung. Die Auftragnehmerin hat keine Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit der Daten, deren Herkunft oder deren Verarbeitung zu überprüfen.

9.7. Wird er Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos. Er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

10. Honorar

10.1. Nach Vollendung der vereinbarten Leistung erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Anzahlung zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmer vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.4 Soweit nicht anders angegeben, versteht sich die Vergütung des Auftragnehmers zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

11. Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der Leistung bzw. des Projekts.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des/die Auftragnehmer weder Voraus-zahlungen leistet noch vor Leistung der/die Auftragnehmer eine taugliche Sicherheit leist.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.

14. Mediationsklausel

Können sich die Vertragsparteien nicht über die Auslegung und Abwicklung dieses Vertrages gütlich einigen, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges mit Anwälten und Gerichten, ihre Probleme in einer Wirtschaftsmediation zu schlichten. Nach Beantragung einer Mediation durch eine der Vertragsparteien verpflichten sich die Parteien, sich innerhalb von 8 Tagen auf einen Mediator zu einigen. Ist diese Einigung nicht möglich, lassen sich die Parteien einen Wirtschaftsmediator einer anerkannten Institution (z.B. des IMB oder der IHK) vorschlagen. Die Kosten der Mediation tragen die Parteien je zur Hälfte, es sei denn, sie einigen sich in der Mediation auf eine andere Verteilung. Erst wenn die Mediation, egal aus welchem Grund, gescheitert ist, soll der Rechtsweg zu Gerichten möglich sein.